Hausordnung Val Saline Camping

Die Hausordnung wird von allen Gästen mit dem unmittelbaren Betreten im Campingplatz akzeptiert.

1) ANMELDUNG

a) Bei der Ankunft in dem Campingplatz sind die Gäste verpflichtet, an der Rezeption einen gültigen Personalausweis/Reisepass für die Anmeldung einzelner Personen wegen Aufenthaltsanmeldung abzugeben. Dabei erhalten die Gäste ein nummeriertes Anmeldungsformular, die unserem Personal auf Verlangen vorzuzeigen sind. Die Gäste werden gebeten, die Korrektheit der Anmeldung und der Anzahl angemeldeter Personen zu überprüfen. Das Hafen im Campingplatz ist nur für Boote bis 5 m Länge geeignet. Jedes Wasserfahrzeug (mit Motor/Segeln) ist an der Rezeption anzumelden. Für die Anmeldung bitte die Bootsdokumente abzugeben.

b) Die Campingausstattung ist innerhalb des nummerierten und gekennzeichneten Stellplatzes/Standplatzes aufzustellen. Auf dem Stellplatz/Standplatz ist die Aufstellung beweglicher Campausrüstung (Wohnwagen/Zelt, Kinderzelt bis 3x2 m) und das Parken eines Pkws erlaubt. Die fixe Einzäunung des Stellplatzes/Standplatzes, die willkürliche Änderung der natürlichen Umgebung, Zerstörung von Pflanzen und Bäumen, Beschädigung der vorhandenen Einrichtungen, Gebüden und Ausrüstugen sind nicht erlaubt. Die Stromanschlüsse auf den Stellplätzen/Standplätzen sind ausschließlich für Verbrauchsgeräte mit niedriger Leistung vorgesehen. Die Verantwortung für den Stromanschluss, Funktionsfähigkeit der Geräte im Wohnwagen und aller Kabel wird vom Gast getragen. Die Nummer des belegten Stellplatzes ist in das Anmeldungsformular einzutragen, und kurzfristig, innerhalb von 2 Stunden nach dem Betreten des Campingplatzes an der Rezeption anzumelden.

c) Eine nachträgliche Änderung des Platzes ist nur mit einer Meldung an der Rezeption und Vorlage des Anmeldeformulars möglich. Eine Änderung ist gültig nur mit Erlaubniss der Rezeptionspersonal.

d) Falls die Unterkunft (Stellplatz, Standplatz, Mobilheim) vorher reserviert wurde, ist der Zugang ab 14 Uhr möglich. Die Stellplätze/Standplätze können für einen Aufenthalt von mindestens 3 Tage gebucht werden. Bei der Ankunft im Camping wird Ihnen die Unterkunfteinheit von der Rezeption zugeteilt. Die Rezeption kann sich nicht verpflichten, sie wird jedoch alles Mögliche bei der Erfüllung von Wünschen der Gäste unternehmen je nach Verfügbarkeit und Möglichkeit. Gäste, die eine Buchungsbestätigung für Stellplatz, Standplatz oder Mobilheim haben, müssen sich an den gebuchten Termin halten. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer vorzeitigen Abreise ist der Gast verpflichtet, die Rechnung für den gesamten gebuchten Zeitraum zu begleichen. Im Falle, dass der Gast den Aufenthalt verlängern möchte, ist das mit der Rezeption mind. ein Tag vor angekündigte Abreisetag zu vereinbaren. Bei der Ankunft werden die Gäste gebeten, das Inventar der Mobilheim in Übereinstimmung mit der Inventarliste zu überprüfen und alle Unstimmigkeiten am selben Tag an der Rezeption zu melden. Eventuelle Beschädigungen oder Abhandenkommen des Inventars werden als Entschädigung vor der Abreise des Gastes in entsprechend der Preisliste vergütet. Die Reparatur und der Ersatz wird nur vom Campingplatz Personal ausgeführt.

2) ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND RUHE

a) Mittagsruhe ist von 13-15 Uhr, Nachtruhe von 24 - 7 Uhr. Val Saline behält sich vor, bei verschiedenen Festen die Länge der Nachtruhe entsprechend zu ändern. Im Interesse der Ruhe aller Gäste wird gebeten, den Kraftwagen- und Kraftradverkehr möglichst gering zu halten. Auf dem Campingplatz ist es zwingend geboten, alle Verkehrsvorschriften zu beachten. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.

b) Minderjährige (unter 18 Jahren) werden nur in Begleitung von Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten, die die volle Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen, eingelassen und es ist dabei darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Lebhaftigkeit keinesfalls die Erholung, die Ruhe und die Sicherheit von anderen Gästen stören darf. Kinder sollten in Begleitung einer erwachsenen Person sein, wenn sie sanitäre Einrichtungen benutzen und während des Badens im Meer von ihnen beaufsichtigt werden.

c) Die Direktion behält sich vor, die Gäste, die mit ihrem Verhalten die Ruhe anderer Gäste stören und die sich nicht an die Hausordnung halten, aus dem Campingplatz zu verweisen. Personen unter Alkoholeinfluss, welche die Ordnung und die Ruhe anderer Gäste stören, werden aus dem Campingplatz verwiesen und es wird insbesondere auf Minderjährige unter Alkoholeinfluss geachtet, welche im Falle einer Ordnungs- und Ruhestörung in Begleitung der befugten Personen (Eltern, Vormund, Bevollmächtigter) aus dem Campingplatz verwiesen werden.

d) Benutzung von persönlichen Transportmitteln: Elektroroller, Segway usw.

• maximal zulässige Bewegungsgeschwindigkeit 10 km/h
• darf von einer Person bedient werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und nur die Person, die das Fahrzeug fährt, darf fahren, die Fahrer sollte ein Schutzhelm tragen, mit einer reflektierenden Kleidung gekennzeichnet sein, Nachts muss den Licht auf der Vorderseite und der Rückseite leuchten und dürfen das Fahrzeug nicht mit Kopfhörern fahren

• darf sich auf einem Fahrradweg bewegen, kann sich ausnahmsweise auf Fußgängerweg bewegen, vorausgesetzt, dass er für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sorgt.

3) WERTGEGENSTÄNDE, GELD, POST

a) Die Direktion haftet nicht für entstandenen Personen- oder Sachschaden wie Diebstahl, Sachenbeschädigung, höhere Gewalt, Verletzung, seelischen Schaden oder andere Gründe, sofern diese nicht infolge von Fahrlässigkeit der Val SalineMitarbeiter entstehen. Die Gäste werden gebeten, gut auf ihre Wertgegenstände zu achten und dafür notwendige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. An der Rezeption kann ein Safe für Geld und Wertgegenstände kostenpflichtig genutzt werden.

b) Wir bitten die Gäste, fremde verlorene Gegenstände, die sie finden, an der Rezeption abzugeben. Gegenstände, die vergessen wurden, werden an der Rezeption aufbewahrt, wobei Val Saline nicht verpflichtet ist, diese an die Heimatadressen der Gäste zu schicken. c) Benachrichtigungen und Post können an der Rezeption übernommen werden.

4) BESUCHE VON FREUNDEN - Besuche von Freunden in dem Campingplatz sind nur ohne Fahrzeuge erlaubt. Besucher sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis abzugeben, welcher beim Verlassen des Campingplatzes ausgehändigt wird. Im Falle eines Aufenthalts, der länger als eine Stunde dauert, ist eine Gebühr für den Tageseintritt im Campingplatz zu zahlen.

5) ZAHLUNG - Rechnungen können in der Hochsaison von 8-14 Uhr und 15-21 Uhr beglichen werden. Arbeitszeiten außerhalb der Saison sind sichtbar an der Rezeptionstür angebracht. Um am Abfahrtsmorgen unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Bezahlung der Aufenthaltsgebühren schon am Tag vor Ihrer Abreise vorzunehmen. Für die Zahlung ist das Anmeldeformular notwendig. Die Rechnung kann in Bar, mit EC-Karte und mit den Kreditkarten Visa und Mastercard beglichen werden. Nach der Zahlung und bis zur Abreise werden die Gäste gebeten, beim Betreten und Verlassen des Campingplatzes die beglichene Rechnung vorzuweisen. Agenturgäste sind verpflichtet, vor der Abreise eine Abrechnung der Dienstleistungen durchführen zu lassen.

6) ABREISEZEIT:

a) Der Stellplatz ist bis 13 Uhr zu räumen und der Campingplatz mit dem Fahrzeug zu verlassen, andernfalls wird noch eine zusätzliche Übernachtung verrechnet. Der Stellplatz ist ordentlich und sauber zu hinterlassen.

b) Mobilheime und der Campingplatz sind mit dem Fahrzeug bis 10 Uhr zu verlassen, die Schlüssel sind unbedingt an der Rezeption abzugeben, andernfalls wird noch eine zusätzliche Übernachtung verrechnet.

c) Gäste, die vor 7 Uhr abreisen, sind verpflichtet, das Fahrzeug bis 24.00 Uhr am Tag davor auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz zu parken.

7) VERBOTE:

a) Tiere sind in der gesamten Campingplatz und in der Hafen verboten. b) nicht angemeldete Personen, Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge im Campingplatz hineinzulassen. Personen, die nicht angemeldet in der Anlage vorgefunden werden, zahlen eine Geldstrafe nach Bestimmungen der Campingplatz Direktion und werden unverzüglich von dem Campimgplatz verwiesen. Personen, bei welchen eine nicht angemeldete Person vorgefunden wird, kann der Aufenthalt von der Direktion gekündigt werden, und zwar ohne Pflicht auf die Rückerstattung der bereits eingezahlten Mittel.

c) übermäßig lautes Fernsehen, das Spielen von allen Tonträgern, sowie Nutzung von lärmenden Geräten, die die Ruhe von anderen Gästen und dem Campingplatz selbst stören d) Fahrzeugverkehr während der Nachtruhe mit Ausnahme von befugten Personen

e) Das Parken von Autos, anderen Motorwagen und Fahrrädern auf Verkehrswegen, auf leeren Stellplätzen, auf gekennzeichneten Grünflächen, neben Bäumen oder an dafür nicht vorgesehenen Stellen

f) Waschen von Autos, Booten u.ä. an dafür nicht gekennzeichneten Stellen

g) Nutzung von Knallern, Feuerwerk und ähnlichen Sprengvorrichtungen und Entfachen von offenem Feuer im Campingplatz und im Strandbereich

h) Das Inventar aus Wohneinheiten, Restaurants und anderen Objekten zu entfernen oder Inventar aus dem Campingplatz entfremden

i) Liegen mit Handtüchern zu reservieren j) Mit Wasserfahrzeugen, den Windsurfbrettern und Segelbooten die Badezone zu betreten. Das Surfen ist nur außerhalb der gekennzeichneten Badezone erlaubt und der Ein-/Ausgang von Surfern ist nur auf der gekennzeichneten Stelle erlaubt. Surfbretter und Segel müssen auf den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Sportausrüstung (kleine Schlauchboote, Kajak u.ä.) dürfen nicht an öffentlichen Campingflächen gelagert werden, sondern ausschließlich am Stellplatz, sonst werden die entfernt. 

k) Tauchen mit Tauchausrüstung und Fischfang im Campingplatz. l) Ruhe und Ordnung im Campingplatz zu stören

8) Die Gäste werden darauf hingewiesen, bei der Nutzung der Poolanlage die Poolverhakltensregeln zu beachten. 

9) Bei Nichteinhaltung angeführter Hausordnung behält die Verwaltung das recht vor, Bussgeld zu erheben.

10) Für alle Einzelheiten und Unregelmäßigkeiten, die durch diese Hausordnung nicht umfasst werden, werden Bestimmungen der Campingplatz Direktion angewandt, welche von befugten Campingplatz Mitarbeitern umgesetzt werden.